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Hilfe und Kundenservice

„Partnerschaft braucht faire Regeln“ (Dezember 2021) - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hoff-Interieur GmbH & Co. KG (im folgenden „Hoff“)



§ 1 Geltungsbereich

(1) Bestellungen bei der Firma Hoff und deren Auslieferung erfolgen auf Grundlage dieser AGB.

(2) Hiermit verlieren die bisherigen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit.

(3) Mit der Bestellung werden nachfolgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkannt.

(4) AGB von Kunden sind nicht anwendbar; es sei denn, Hoff hat sie schriftlich anerkannt.

§ 2 Mindestauftragshöhe

(1) Die Mindestauftragshöhe beträgt für Bestandskunden € 300,- und für Neukunden € 500,- netto.

(2) Werden Kleinaufträge unter der Mindestauftragshöhe angenommen, werden 19,- € Bearbeitungsgebühr berechnet.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Artikel mit den Eigenschaften, Merkmalen und dem Verwendungszweck, wie im Katalog abgebildet bzw. auf Messen gezeigt. Die angegebenen Artikelabmessungen können variieren und sind nicht Verbindlich.

(2) Weitergehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Hoff schriftlich bestätigt werden.

§ 4 Auftragsmodalitäten

(1) Grundsätzlich werden Artikel nicht in Stückzahlen unter der Mindestabnahmemenge geliefert.

(2) Aufträge mit unterschiedlichen Bestell- oder Lieferterminen gelten als gesonderte Aufträge.

(3) Aufträge, die telefonisch, per Internet oder durch Einlesen mit einem elektronischen Erfassungsgerät erteilt werden, sind auch ohne Unterschrift des Bestellers rechtsgültig.

(4) Grundsätzlich wird keine Auftragsbestätigung erstellt.

§ 5 Musterlieferungen

(1) Musterbestellungen werden nur nach Rücksprache und Bestätigung durch unsere Verkaufsabteilung akzeptiert.

(2) Musterlieferungen werden grundsätzlich berechnet und nicht zurückgenommen.

(3) Die für Mustersendungen vereinbarte Bearbeitungsgebühr wird bei nachfolgender Auftragserteilung gutgeschrieben, wenn der Auftrag als lieferfähig bestätigt wird.

§ 6 Liefermodalitäten

(1) Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung von Hoff verbindlich.

(2) Lieferungen können nicht von kalendermäßigen Feiertagen abhängig gemacht werden.

(3) Rückständige Artikel werden ohne gesonderte Benachrichtigung nachgeliefert.

(4) Eine Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Artikel besteht nicht. Hoff behält sich vor, Artikel nur bei Liefermöglichkeit auszuliefern.

(5) Teillieferungen sind erlaubt und zeitlich nicht begrenzt.

(6) Ab der zweiten Nachlieferung werden keine Versandkosten berechnet.

(7) Hat Hoff wegen vorhergegangener Warenlieferungen fällige Forderungen gegenüber einem Besteller, kann die Auslieferung vom Ausgleich dieser Forderungen abhängig gemacht sowie eine Vorauszahlung verlangt werden.

(8) Hoff ist berechtigt, bei einer schlechten oder fehlenden Bonitätsauskunft des Bestellers auf eine Vorauszahlung der Ware zu bestehen.

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur bzw. mit Verlassen der Lagerräume von Hoff auf den Käufer

über.

§ 8 Zahlungsmodalitäten

(1) Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

(2) Reklamationen verändern die Fälligkeit von Rechnungen nicht. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen nur im angemessenen Verhältnis zum Wert zurückgehalten werden.

(3) Die Preise gemäß Preisliste bzw. -etikett sind Nettopreise ab Lager Nürnberg; hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Grundsätzlich gelten immer die auf der Website / im Online Shop veröffentlichten Preise.

(4) Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Besteller.

(5) Verpackungen der Warenlieferungen von Hoff können über die ISD INTERSEROH GmbH entsorgt werden. Kunden sind nicht berechtigt, Entsorgungskosten vom Rechnungsbetrag abzuziehen.


§ 9 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Lastschriften, Schecks oder Wechsel, bei Einleitung eines der Schuldnerregulierung dienenden Verfahrens werden alle Forderungen sofort fällig.

(2) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde die Kosten der Forderungsbeitreibung zu tragen, z. B. Mahnauslagen, Rechtsanwaltskosten, Auskünfte, Verzugszinsen sowie, wenn nötig, die Kosten eines Inkassobüros.

§ 10 Stornierung von Aufträgen

(1) Ein Auftragsstorno muss schriftlich erfolgen, ansonsten kann er nicht bearbeitet werden.

(2) Bei Rücktritt des Kunden von Bestellungen, bei Teilstornierungen oder bei Ablehnung der Nachbesserung reklamierter Ware sind grundsätzlich 30 % der Auftragssumme oder des Warenwertes als Bearbeitungspauschale zu leisten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

(3) Hoff behält sich vor vom Käufer verlangte Stornierungen erst 7 Arbeitstage nach Eingang zu bearbeiten.

(4) Kann ein Auftrag aufgrund offener Altforderungen nicht ausgeliefert werden, sind analog einem Auftragsstorno 30 % der Auftragssumme als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

(5) Hoff kann, insbesondere aufgrund einer schlechten Schuldnerauskunft, wegen der Gefahr des Forderungsausfalls oder wegen Zahlungsverzugs des Kunden in der Vergangenheit Vorauskasse verlangen.

Leistet der Kunde diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist und muss der Auftrag deshalb storniert werden, hat der Kunde ebenfalls 30% der Auftragssumme als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

§ 11 Sachmängel

(1) Sachmängel müssen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mit Fotodokumentation der Ware bei Hoff reklamiert werden; danach tritt Ausschluss der Gewährleistung ein.

(2) Bei Sachmängeln hat Hoff zweimalig das Recht auf Nacherfüllung.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann Hoff die Minderung oder den Rücktritt erklären.

(4) Wird die Nacherfüllung vom Besteller abgelehnt, entspricht dies einer Teilstornierung. Hierfür werden 30 % des Warenwerts als Bearbeitungsgebühr berechnet und der Rest gutgeschrieben.

(5) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt ein Jahr ab Lieferung.

(6) Der Käufer hat nachzuweisen, dass die Ware bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war.

(7) Im Falle eines Transportschadens ist vom Empfänger sofort eine Niederschrift durch den Frachtführer erstellen zu lassen, unabhängig ob äußerlich sichtbar oder nicht sichtbar.

§ 12 Rücksendungen

(1) Rücksendungen sind schriftlich anzukündigen und müssen von Hoff genehmigt sein.

(2) Rücksendungen werden nur angenommen, wenn diese franko und portofrei ankommen.

(3) Bei berechtigter Reklamation wird die Portogebühr für diese Rücksendung gutgeschrieben.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Hoff behält sich das Eigentum an den gelieferten Artikeln bis zur vollständigen Bezahlung vor.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Artikel im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und den Kaufpreis einzuziehen. Er tritt die hieraus erwachsenden Forderungen an Hoff ab.

(3) Der Eigentumsvorbehalt gilt auch gegenüber Dritten.

(4) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde auf Verlangen von Hoff Forderungen und Schuldner bekannt zu geben, alle erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen und Dritten die Abtretung mitzuteilen, damit die Forderungen von Hoff eingezogen werden können.

§ 14 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist am Firmensitz in Nürnberg.

§ 15 Recht/Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge des internationalen Warenverkaufs wird ausgeschlossen.

(3) Gerichtsstand ist am Firmensitz in Nürnberg.